Verordnung über Anlagen zum Umgang mit …
2017-11-17 · tung landwirtschaftlicher Produkte, wie Obst-, Ge-treide- und Kartoffelschlempen, soweit bei der Be-und Verarbeitung keine wassergefährdenden Stoffe zugesetzt werden und sich die Gefährlichkeit bei der Be- und Verarbeitung nicht erhöht, 4. Silagesickersaft sowie 5. tierische Ausscheidungen wie Jauche, Gülle, Fest-mist und Geflügelkot.